Verbandsstruktur
Die Jugend im Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUNDjugend) ist der unabhängige Jugendverband des BUND und ist eigenverantwortlich und selbstständig tätig. Bei der Arbeit der BUNDjugend stehen der Schutz und die Pflege von Natur und Umwelt, sowie die aktive Förderung der umweltpädagogischen Jugendarbeit im Vordergrund.
Aufgaben und Ziele
Hauptaufgabe der BUNDjugend ist die öffentliche Vertretung des Natur- und Umweltschutzgedanken. Ziel ist es, das ökologische Verständnis in Gesellschaft und Schule als allgemeines Bildungsziel anzuerkennen. Dabei sind die Vernetzung im schulischen und außerschulischen Bereich sowie die Einbeziehung der Eltern für den verantwortungs-vollen Umgang mit Umwelt und Natur besonders wichtig.
Die Richtlinien der BUNDjugend
Die Richtlinien sind die Grundlagen der verbandspolitischen Arbeit der BUNDjugend. Darin sind die Ziele festgehalten und es werden die organisatorischen Strukturen beschrieben. Am 17.11.1985 wurden die Richtlinien auf der Bundesjugendversammlung beschlossen. Zuletzt wurden sie auf der Bundesdelegiertenkonferenz am 22.03.2009 in Erfurt geändert.
Hier sind sie öffentlich einsehbar:
Richtlinien der BUNDjugend Stand 2009
Organe der BUNDjugend

Die BUNDjugend teilt sich in zwei große Organe auf: Die Bundesjugendversammlung, und die Bundesjugendleitung. Die Sitzungen aller Organe sind öffentlich.
Bundesjugendversammlung
Das höchste Organ der BUNDjugend besteht aus den gewählten Delegierten der Landesjugendorganisationen und legt die Grundzüge der Arbeit der BUNDjugend fest. Neben Beschlüssen über Änderungen der Richtlinien besitzt die Bundesjugendversammlung die Aufgabe, die Bundesjugendleitung zu wählen und den Haushalt zu genehmigen. Sie tagt mindestens ein Mal jährlich.
Bundesjugendleitung
Sie besteht aus acht gleichberechtigten BundesjugendsprecherInnen. Die Vertretung der BUNDjugend im Bundesvorstand des BUND und der/die BundesjugendsprecherIn für Finanzen werden für diese Positionen von der Bundesjugendversammlung direkt gewählt. Die anderen Aufgabenbereiche werden unter den übrigen BundesjugendsprecherInnen aufgeteilt. Die Mitglieder der Bundesjugendleitung werden auf zwei Jahre gewählt und handeln im Sinne der Satzung des BUND und der Richtlinien der BUNDjugend.
Weitere Arbeitsgremien der BUNDjugend
Aktiventreffen – Aktiventreffen dienen dem Austausch zwischen den Ehrenamtlichen der BUNDjugend. Sie sollen regelmäßig stattfinden und wechselnd von den Landesverbänden ausgerichtet werden.
Arbeitskreise – Die Arbeitskreise der BUNDjugend dienen der inhaltlichen und praktischen Bearbeitung bestimmter Fachthemen. Die SprecherInnen werden von den Mitgliedern des Arbeitskreises gewählt, vertreten den Arbeitskreis aber nur in der Öffentlichkeit und berichten den Organen der BUNDjugend. Die Inhalte und Positionen werden immer gemeinschaftlich erarbeitet.
Mitgliedschaft – JedeR ist Mitglied der BUNDjugend, wenn er/sie Mitglied des BUND oder eines Landesverbandes des BUND ist und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. FunktionsträgerInnen können bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres in ein entsprechendes Amt gewählt werden und dieses bis zum Ablauf ihrer regulären Amtszeit ausüben.











