BUNDjugend  

Die Suche nach einem Endlager – Das Standortauswahlverfahren

1977 entschied das Bundesland Niedersachsen, Gorleben als Standort für ein Endlager zu benennen. Nach drei Jahrzehnten zog die Bundesregierung diese Entscheidung zurück. Im Folgenden erfährst du, wie es dazu kam, warum es jetzt ein neues, gesetzlich geregeltes „Standortauswahlverfahren“ gibt und was das überhaupt sein soll.

Gorleben

Was ist passiert?

Die Entscheidung, Gorleben als Endlagerstandort für den hochradioaktiven Müll, der für mindestens eine Million lagern muss, zu benennen, rief große Proteste in der Region hervor und war über viele Jahre ein Brennpunkt für die „Anti-Atom-Bewegung“. Wichtig waren hier die großen Proteste gegen Atommüll-Transporte in das bereits bestehende zentrale Zwischenlager Gorleben.

Die Entscheidung seitens der Politik kam nicht von ungefähr. Gorleben lag in den 70ern nah an der damaligen DDR-Grenze und sollte das Gegenstück zum Endlager in Morsleben in der DDR werden. Zudem rechneten die Politiker*innen hier mit wenig Widerstand, da die Region um Gorleben, das Wendland, nur dünn besiedelt war. Diese Einschätzung war jedoch falsch. Es gab breite Proteste gegen Gorleben als Endlagerstandort. Was war die Ursache für die massiven Proteste? Es fehlte an Transparenz seitens der Politik und an Mitspracherecht der Bürger*innen. Die Entscheidung fiel faktisch von oben herab. Wissenschaftliche Argumente für die Befürwortung des Standortes gab es nicht, was die Widerstandsbewegung zusätzlich bestärkte. Und: Es ging bei den Protesten immer auch um ein grundsätzliches Nein zur Atomkraft.

Was sind die Folgen?

Im Jahr 2000 entschied die Bundesregierung weitere Erkundungsarbeiten für den Standort Gorleben auf Eis zu legen, um das Thema neu zu besprechen. 2010 begann ein Untersuchungsausschuss des Bundestages, der sich mit dem Standort Gorleben auseinandersetzte. Dieser Ausschuss kam zu keinem gemeinsamen Ergebnis. Er lieferte aber viele Argumente dafür, warum Gorleben als Standort nicht mehr geeignet war. Dennoch befürwortete Bundeskanzlerin Merkel im Ausschuss die Fortsetzung der wissenschaftlichen Untersuchungen Gorlebens als Endlagerstandort.

Nachdem 2011 wegen des Super-GAU in Fukushima der Atomausstieg mit einem breiten politischen Konsens beschlossen wurde, sollte auch die Atommüll-Frage mit einer breiten politischen Mehrheit neu geregelt werden. 2013 wurde deshalb ein Gesetz für ein komplett neues Standortauswahlverfahren beschlossen – das Standortauswahlgesetz (StandAG). Die Endlagersuche für hochradioaktiven Müll sollte neu beginnen.

Das Standortauswahlverfahren

Das StandAG beschreibt im Wesentlichen die Vorgehensweise für die Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Müll. In einem vergleichenden Verfahren soll in mehreren Auswahlschritten der “bestmögliche Standort“ für so ein Lager gefunden werden. Mit dem StandAG wird versucht, eine stärkere Öffentlichkeitsbeteiligung, vor allem auch für die betroffenen Regionen, einzuführen. Diese soll durch Bürger*innenversammlungen, Bürger*innendialoge, Bürger*innenbüros, Internetplattformen, eine „Fachkonferenz der Teilgebiete“, Regionalkonferenzen und den „Rat der Regionen“ realisiert werden. So sollen Bürger*innen die Gelegenheit bekommen sich in den verschiedenen Phasen der Standortsuche äußern zu können.

Laut Gesetz muss das Endlager für mindestens eine Million Jahre, also bis zum Abklingen der Radioaktivität des eingelagerten Mülls, standhalten und die „bestmögliche Sicherheit“ für Umwelt, Tiere und Menschen bieten. Schließlich soll der Bundestag den Endlager-Standort beschließen. Die Suche beginnt im ganzen Bundesgebiet und wird dann immer weiter eingeengt. Eine „weiße Landkarte“ soll betonen, dass es keine Vorfestlegungen bezüglich des Endlagerstandortes geben soll. Auch Gorleben ist also nicht aus dem Verfahren ausgeschlossen.

Der Prozess ist in drei wesentliche Phasen eingeteilt: In der ersten Phase werden anhand wissenschaftlicher Daten die ersten geeigneten Gebiete für ein Endlager ausgewählt. In der zweiten Phase des Verfahrens gilt es, die weiteren in Betracht gezogenen Standorte übertägig zu untersuchen. In der letzten Phase werden an mindestens zwei Standorten Erkundungsbergwerke eingerichtet. Es werden weitere wissenschaftliche Untersuchungen vorgenommen, um letztendlich einen Vorschlag für den bestmöglichen Standort als Ergebnis zu liefern. Der Bundestag und Bundesrat entscheiden über den Standortvorschlag durch ein Gesetz. Der Abschluss des Auswahlverfahrens ist gesetzlich frühestens 2031 vorgesehen.

Wer kümmert sich bis dahin um was?

Die Hauptakteure:

BfE und BGE

Das neue Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE) ist eine Behörde aus Berlin, die das Auswahlverfahren regeln soll. Sie ist gleichzeitig verantwortlich für die Beteiligung der Öffentlichkeit.
Die neue Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ist ein Unternehmen in Niedersachsen, das zu 100 Prozent in öffentlicher Hand ist. Die BGE ist im Wesentlichen für die Standortsuche verantwortlich und gibt ihre Vorschläge an das BfE weiter. Das BfE muss diesen Vorschlägen allerdings nicht folgen.
Die übergeordneten Behörden des BfE und BGE sind das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, die als Dienst- und Fachaufsicht vertreten ist, und der Deutsche Bundestag, der im Laufe des Verfahrens drei Auswahlentscheidungen treffen soll.

Das Nationale Begleitgremium

Das Nationale Begleitgremium (NBG) soll ein vom Bundestag eingesetztes unabhängiges Begleitgremium sein und besteht aus „anerkannten Personen des öffentlichen Lebens“ und Bürgervertreter*innen, die zufällig ausgewählt worden sind. Kritiker*innen haben Zweifel an der Unabhängigkeit des Gremiums. Der Vorsitzende Klaus Töpfer beispielsweise hat in der Vergangenheit als damaliger Umweltminister das Land Niedersachsen angewiesen, selbst beschädigte Fässer in Gorleben einzulagern.
Das Begleitgremium soll das Verfahren über alle Phasen hinweg überwachen. Es kann auf Probleme hinweisen und dem Bundestag Verbesserungsvorschläge machen. Es hat dabei aber keinerlei Entscheidungsbefugnisse. In dem Begleitgremium sind auch zwei Vertreter*innen der jungen Generation. Eine weitere Form der Jugendbeteiligung bei dieser wichtigen Zukunftsfrage ist bislang nicht vorgesehen.

„Fachkonferenz Teilgebiete“

Diese Konferenz richtet das BfE ein, sobald die BGE Gebiete benennt, die als Endlagerstandort in Frage kommen könnten. Bei dieser Konferenz erklärt die BGE ihre Ergebnisse. Zu diesem Zeitpunkt kann die Öffentlichkeit erstmalig ihre Meinung kundtun. Die Konferenz löst sich nach der Diskussion wieder auf. Die Ergebnisse sollen von der BGE bei ihren Vorschlägen für die übertägig zu erkundenden Standortregionen berücksichtigt werden.

Regionalkonferenzen und „Rat der Regionen“

Die Regionalkonferenzen setzen sich aus den betroffenen Bürger*innen, Vertreter*innen der Kommunen, sowie gesellschaftlichen Organisationen zusammen und werden an allen vorgeschlagenen Standorten eingerichtet. Diese Regionalkonferenzen haben die Möglichkeit, nach jedem Vorschlag von der BGE eine Nachprüfung zu verlangen.
Der „Rat der Regionen“ setzt sich aus Vertreter*innen der Regionalkonferenzen zusammen. Hier werden die Ergebnisse der Regionalkonferenzen verglichen und vor allem Interessenskonflikte zwischen den vertretenen Standorten ausgetragen.

Kritik am Standortauswahlverfahren

An dem StandAG gibt es viel Kritik , insbesondere von Umweltverbänden und aus der Anti-Atom-Bewegung. Vor allem wird kritisiert, dass den Regionen zwar neue Beteiligungsmöglichkeiten eingeräumt werden, diese aber kein Mitbestimmungs- oder Vetorecht (damit kann man einen Vorschlag stoppen) haben. Außerdem besteht in der ersten Phase des Verfahrens keine Möglichkeit der gerichtlichen Kontrolle. Ein weiterer Kritikpunkt: Gorleben ist nach wie vor Teil des Verfahrens.