BUNDjugend  

Leere Tonne: Wegwerfstopp für Supermärkte

Nach über 15 Mona­ten mit Aktio­nen, Brot­ber­gen, Ban­ketts und drei Minis­tern auf der Müll­tonne hat die Kamapagne “Leere Tonne” insgesamt 52 229 Unter­schrif­ten für einen gesetzlichen Weg­w­erf­stopp für Supermärkte erreicht!

Hintergrund

Jedes Jahr werden in Deutschland bis zu 20 Millionen Tonnen Lebensmittel weggeworfen. Lebensmittel, die das Mindeshaltbarkeitsdatum meist nicht erreicht haben und für den Verzehr bestens geeignet sind. Ab in die Tonne. Angesichts einer Milliarde hungernder Menschen in unserer globalisierten Welt ist diese Wegwerfgesellschaft nicht nur eine ökologische Katastrophe, sondern auch ein moralischer Skandal mit verheerenden Folgen!

Ein Drittel der Treibhausgasemissionen stammt aus der Landwirtschaft. Wertvolle Ressourcen wie Wasser und Energie, die in die Produktion und den Transport unserer Lebensmittel investiert wurden, sind auf den Mülldeponien unwiederbringlich verloren. Können wir uns das erlauben?

Nein! – sagen die BUNDjugend und die Aktivist*innen der Kampagne Leere Tonne, die einen Wegwerfstopp für Supermärkte fordern. Um Einfluss auf die Politik zu nehmen und die Lebensmittelverschwendung zu reduzieren, haben wir in unseren Aktionen mehr als 50.000 Unterschriften gegen den Wegwerfwahn gesammelt und an Dr. Klaus Heider, den Abteilungsleiter Ernährungspolitik im Bundesagrarministerium sowie an den Bundestagsabgeordneten Klaus Mindrup (SPD) übergeben.

Warum die Supermärkte?

Aufkleber KartoffelNicht nur uns Verbraucher*innen, sondern auch den Supermärkten kommt im Wegwerfprozess eine Schlüsselrolle zu, da sie selbst große Mengen an genießbaren Lebensmitteln aufgrund von ästhetischen Befindlichkeiten entsorgen und mit ihren Beschaffungskriterien entscheiden, welches Obst und Gemüse es vom Feld in den Supermarkt schafft. Zu groß, zu klein, eine Delle oder eine Verformung? Der sichere Weg in die Tonne.

Deshalb fordert die Kampagne Leere Tonne nach wie vor einen gesetzlichen Wegwerfstopp für Supermärkte nach französischem Vorbild. Unverkaufte Ware darf nicht einfach entsorgt, sondern muss an gemeinnützige Organisationen gespendet oder in der Tierhaltung genutzt werden. Größere Supermärkte (ab 400 m²) müssen Verträge mit karitativen Organisationen vereinbaren, an die sie übrig gebliebene Lebensmittel spenden. Und auch die weit verbreitete Praxis, aussortierte Lebensmittel z.B. durch Chlor für den Konsum ungeeignet zu machen ist in Frankreich durch das neue Gesetz verboten.