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Leitfaden Anmeldung einer Aktion oder Demo

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1. Wendet euch bei der Anmeldung an das Ordnungsamt, Bürgerbüro oder die Polizei und meldet die Aktion als Versammlung an. Lasst euch davon nicht abschrecken! Die Versammlungsfreiheit ist gesetzlich garantiert. Wer genau zuständig ist, könnt Ihr auf der Website Eurer Stadt/Gemeinde nachschauen oder bei der Verwaltung erfragen. Dafür braucht ihr eine volljährige Person, die das für euch übernimmt.

2. Was muss die Anmeldung enthalten? Wichtig sind zunächst Ort, Zeit und Grund der Versammlung (z.B. Klimaschutz) damit die Behörde die Veranstaltung anlegen kann. Für die Planung benötigen die Behörden und die Polizei noch eure geschätzte Teilnehmerzahl (z.B. 10 bis 20). Änderungen dürft ihr später auch noch nachmelden, für den Fall, dass noch mehr Mensch nachkommen.

3. Der oder die Anmelder*in der Veranstaltung ist im Vorfeld Ansprechpartner*in für die Behörde. Es ist üblich, dass die Versammlungsbehörde wegen etwaiger Rückfragen anruft oder gemeinsam mit der Polizei ein sog. „Kooperationsgespräch“ vereinbart, in dem Einzelheiten in einem persönlichen Gespräch geklärt werden. Diese Person sollte auch sichtbar (z.B. mit einer Armbinde) am Tag der Aktion vor Ort sein um ggf. Informationen zu Umfang, Dauer, Strecke und Ort der Versammlung geben zu können. Außerdem sollte diese Person die Ordnung der Versammlung gewährleisten. Sollten viele Menschen zu der Aktion kommen können Ordner*innen benannt werden. Üblicherweise rechnet man pro 50 Teilnehmenden eine/n Ordner (Ausnahme Bayern: pro 25 Menschen eine/n Ordner*in).

4. Beachtet beim Ort eures Streiks auch die Einschränkungen privater oder besonderer Grundstücke. Beispielsweise muss bei einer Universität die Unileitung ihre Einwilligung geben. Beim Bundestag besteht eine Bannmeile in der normalerweise keine Versammlungen oder Demonstrationen stattfinden dürfen. Dies könnt ihr umgehen, indem ihr euch entweder einen nah gelegenen Ort außerhalb dieser Zone aussucht oder es muss zusätzlich noch ein Antrag auf Genehmigung beim Bundesinnenministerium gestellt werden.

5. Sind alle Fragen geklärt, erhält der*die Anmelder*in oftmals eine Anmeldebestätigung per Post, Fax oder E-Mail. In dieser Bestätigung können Auflagen enthalten sein, das ist ganz normal und kein Grund zur Sorge. Lest Euch diese bitte genau durch. Wenn Sachen unklar sind oder unverhältnismäßig erscheinen, ist es sinnvoll, gleich telefonisch nachzufragen. Der*die Versammlungsleiter*in sollte die Anmeldebestätigung zur Versammlung mitbringen und sich anfangs bei der Polizei als Ansprechpartner*in vorstellen.

Allgemein gilt: Das Versammlungsrecht ist ein Grundrecht unserer Demokratie. Die Polizei ist zu Eurer Unterstützung vor Ort und sorgt dafür, dass Ihr dieses Recht wahrnehmen könnt. Die Versammlung endet, indem Ihr sie beendet, Euch bei den Teilnehmenden bedankt und sie verabschiedet.