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Kurs auf Klimaneutralität: Für ein unabhängiges, freies und lebenswertes Europa

Klima,  Politik

Positionspapier zum Post-2030-Klimarahmen der EU

Die geopolitische Lage fordert einen klaren Klimaplan der EU. Energiepreisschocks durch Kriege haben in den letzten Jahren die Abhängigkeit der EU von fossilen Energieimporten schonungslos offengelegt. Mit konsequenten Schritten zur Klimaneutralität wird die EU unabhängiger, widerstandsfähiger und wettbewerbsfähiger. Vor allem aber steigert der Weg zur Klimaneutralität bis spätestens 2050 die Lebensqualität und sichert eine lebenswerte Zukunft für die über 450 Millionen Bürger*innen der Europäischen Union.

Das „Fit for 55“-Paket hat den Kurs bis 2030 gesetzt. Seine zügige und vollständige Umsetzung ist entscheidend, um in den 2030er Jahren auf dem richtigen Weg zu Klimaneutralität, Unabhängigkeit und wirtschaftlichem Wohlerstand zu sind. Nun steht die die nächste Etappe an: Die EU muss die gesetzlichen Grundlagen schaffen, um das Ziel für 2040 zuverlässig zu erreichen und die Emissionsreduktion konsequent voranzutreiben. Die europäischen Gesetzgeber haben jetzt die Chance, aus den aktuellen Krisen zu lernen und mit einer zukunftsweisenden Klimagesetzgebung den Kurs auf ein unabhängiges, lebenswertes und wirtschaftlich starkes Europa zu setzen. Dafür muss die EU entschlossen auf erneuerbare Energien als Sicherheit- und Freiheitsenergien setzen, die Energieeffizienz vorantreiben und den Verbrauch von Energie- und Ressourcen senken. Das lässt sich erreichen, indem die EU die zentralen Säulen ihrer Klimaarchitektur auf eine 90-prozentige Emissionsreduktion bis 2040 ausrichtet, stärkt und mit durchdachten Maßnahmen ergänzt. Bestehende erfolgreiche Instrumente wie die Klimaschutzverordnung (ESR), der EU-Emissionshandel (ETS) und sektorale Regelungen wie die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) und die Energieeffizienzrichtlinie (EED), müssen dafür dringend fortgeführt und auf folgende Grundpfeiler gestützt werden:

Der Erfolg der EU-Klimapolitik hängt entscheidend von den notwendigen Investitionen ab. Eine umfassende Positionierung der Umweltverbände zum EU-Haushalt finden Sie hier.

Executive Summary

10 Kernmaßnahmen für einen starken Klimarahmen der EU nach 2030

1. Fossiler Ausstieg: Die EU vereinbart einen klaren, verbindlichen und gerechten Ausstiegspfad für fossiles Gas, Erdöl und Kohle bis spätestens 2040, mit dem sie ihrer globalen Verantwortung für das Einhalten des 1,5-Grad-Limits gerecht wird.

2. 90% Emissionsreduktion in der EU bis 2040: Die EU gestaltet das Post-2030-Paket und alle flankierenden Maßnahmen so, dass die Emissionen bis 2040 innerhalb der EU um 90 % sinken. Artikel-6-Zertifikate dienen lediglich als Sicherheitsnetz.

3. Emissionshandel I: Die EU hält die Obergrenze für Zertifikate (Cap) ein und beendet die kostenlose Zuteilung in allen vom ETS I erfassten Sektoren durch einen verlässlichen CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) bis spätestens 2034.

4. EU-Klimaschutzverordnung: Die EU führt die Klimaschutzverordnung mit ihrem bisherigen Geltungsbereich fort und setzt verbindliche nationale Emissionsziele. Verbesserte Durchsetzungsmaßnahmen sorgen bei Zielverfehlung für automatische und schnelle Nachbesserung.

5. Ausbau erneuerbarer Energien: Die EU definiert klare und verbindliche Ausbauziele und Strommengenpfade für den Ausbau erneuerbarer Energien fest, um die Grundlage für 100% erneuerbare Energien im gesamten europäischen Energiesektor 2040 zu schaffen. Der Ausbau erfolgt flächen- und naturschonend. Die EU gibt keine Anreize für fossile kohlenstoffarme Brennstoffe und nicht-erneuerbare Energien wie Kernenergie.

6. Elektrifizierung: Die EU entwickelt eine Elektrifizierungsstrategie auf Basis erneuerbarer Energien. Bis 2040 sollen 50 %, bis 2050 70% der Energie elektrisch genutzt werden. So setzt sie die Abkehr von fossilen Energieträgern in Gebäuden, im Verkehr und der Industrie um.

7. Energieeffizienz: Die EU legt verbindliche Energieeffizienzziele für 2040 auf EU- und nationaler Ebene. Sie reduziert den Primär- und Endenergieverbrauch und verankert das Prinzip “Energy Efficiency First” in allen Politikbereichen.

8. Natürliche Senken: Die EU verschärft Umweltgesetze und Naturschutzstandards und setzt diese um, um die bestehenden Ziele im Landnutzungssektor (LULUCF) zu erreichen. Für die Zeit nach 2030 setzt sie verbindliche und wissenschaftsbasierte LULUCF-Ziele. Dabei verankert die EU Sanktionsmechanismen bei Zielverfehlung. Verrechnungsmöglichkeiten zwischen Sektoren bleibt ausgeschlossen.

9. Emissionshandel II für Gebäude und Verkehr: Der Emissionshandel II startet ohne weitere Verzögerung oder Abschwächung. Die EU sorgt über einen Policy Mix inklusive der Beibehaltung der aktuellen CO₂-Flottengrenzwerte im Straßenverkehr und einer verschärften Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) für nachhaltig zumutbare Preise und verringert Ungleichheiten über gezielte Verwendung der Einnahmen.

10. Verkehr elektrifizieren: Die EU treibt die Elektrifizierung von Verkehrsmitteln und -infrastruktur voran. Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur orientieren sich an Energieeffizienz und Naturschutz.

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