Infrastruktur-Zukunftsgesetz
Wie gefährdet das Gesetz Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen in Deutschland?
Am 17. Dezember 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das sogenannte „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ beschlossen und damit den Weg zur Aushöhlung zahlreicher Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen geebnet. Was verbirgt sicht konkret hinter dem Gesetzesvorschlag und weshalb stellt er eine so große Gefahr für den Natur- und Artenschutz dar?
Der Referentenentwurf der Bundesregierung soll eine Beschleunigung des Ausbaus von Infrastruktur in Deutschland zum Ziel haben – dafür sollen vor allem Genehmigungsverfahren erleichtert werden. Was zunächst nach einem sinnvollen Vorhaben klingt, stellt in Wirklichkeit einen immensen Eingriff in essentielle Umweltstandards dar. Konkret sollen bspw. Bauprojekte „von überragendem öffentlichen Interesse“ in Genehmigungsverfahren priorisiert werden. Als solche Projekte werden jedoch nicht nur Brücken- oder Schienenausbau, sondern auch Autobahnen, LKW-Parkplätze und Straßen „von militärischer Relevanz“ eingestuft. Eine Raststätte könnte somit bspw. einer Kiebitz-Brutstätte vorgezogen werden.
Die Bevorzugung dieser Bauvorhaben äußert sich dabei in verminderten Umweltschutzmaßnahmen: So sollen beim Bau zerstörte Flächen nicht mehr wie bisher durch andere Naturflächen ausgeglichen werden, die den betroffenen Arten den verlorenen Lebensraum ersetzen – stattdessen reichen nun reine Geldzahlungen aus, um die Schäden an der Natur zu „kompensieren“. Wohin die dadurch entstandenen finanziellen Mittel fließen, soll laut Bundesregierung mithilfe eines sog. „Naturflächenbedarfsgesetz“ festgelegt werden. Wann dieses Gesetz verabschiedet werden soll oder wie es aussehen wird, ist aktuell jedoch unklar.
Weiterer Bestandteil des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes ist die Abschwächung der Vorgaben zur sogenannten Raumverträglichkeitsprüfung (RaumVP). Diese überprüft Pläne zu Bauvorhaben auf verschiedene Auswirkungen. U.a. gehört zur RaumVP eine erste Prüfung von Umweltauswirkungen vor Beginn des Baus. Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf erleichtert es nun, dass Bauvorhaben ohne abgeschlossene RaumVP begonnen werden dürfen – wird eine Gefährdung der Natur im betroffenen Bereich festgestellt, kann diese dort bereits irreversibel zerstört worden sein.
Auch bei der sogenannten Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die die Folgen von Bauprojekten für die Umwelt tiefergehend untersucht, soll es zukünftig Ausnahmen geben: So soll die UVP bspw. bei der Elektrifizierung von Bahnstrecken unter 60 Kilometern wegfallen.
Dabei könnte eine schnellere Umsetzung von Bauprojekten auch anders erreicht werden: Durch eine frühe Bürgerbeteiligung, der Digitalisierung der notwendigen Verfahren oder dem Einsatz von flexiblen Genehmigungsteams, um dem Personalmangel entgegenzuwirken – um nur einige Beispiele zu nennen.
Die neuen Richtlinien des Infratstruktur-Zukunftsgesetzes, die zunächst eher klein und nebensächlich zu sein scheinen, sind Bestandteil einer grundsätzlichen Entwicklung, die gerade nicht nur deutschland- sondern europaweit zu beobachten ist: Sowohl auf EU- als auch auf Bundesebene werden schützende Maßnahmen und Standards in verschiedensten Bereichen abgebaut – ob Rechte auf der Arbeit, im Internet oder eben beim Umwelt- und Naturschutz. Und auch der Umgang mit zivilgesellschaftlicher Beteiligung scheint sich zu verändern: So wurde den Umwelt- und Naturschutzverbänden für eine Stellungnahme zu dem (über 150 Seiten umfassenden) Gesetzesentwurf nur von Freitagnachmittag bis Montagmorgen Zeit gegeben – anstatt der sonst üblichen Frist von zwei Wochen. Zusätzlich plant die Regierung, die Klagerechte der Verbände einzuschränken. Es scheint sich somit momentan ein Kurswechsel in der Umwelt- und Klimapolitik zu vollziehen – nur leider nicht in die richtige Richtung.