Klimaschutzprogramm
Heute muss die Bundesregierung ein angepasstes, tatsächlich wirksames Klimaschutzprogramm vorlegen. Du bist skeptisch? Wir auch!
Nach einer erfolgreichen Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vor dem Bundesverwaltungsgericht muss die aktuelle Bundesregierung bis zum 25. März ein Klimaschutzprogramm vorlegen, das die Einhaltung der deutschen Klimaziele garantiert.
Warum muss das Klimaschutzprogramm nachgebessert werden?
Spätestens ein Jahr nach ihrem Amtsantritt ist eine Bundesregierung zur Fertigstellung eines sogenannten „Klimaschutzprogramm“ verpflichtet – das schreibt das Bundes-Klimaschutzgesetz KSG vor. Gewährleistet werden soll damit die Einhaltung der im KSG festgelegten nationalen Klimaziele. Doch wie so häufig in der Klimapolitik halten sich die politisch Verantwortlichen nicht an ihre eigenen Vorgaben:
Welche Nachbesserungen braucht das Klimaschutzprogramm?
Das aktuell gültige, 2023 noch von der Ampel-Regierung beschlossene Klimaschutzprogramm ist klar unzureichend. Für 2030 sieht das nationale Klimaziel die Reduzierung der Treibhausgasemissionen um mindesten 65 Prozent im Vergleich zu 1990. Die aktuellen Maßnahmen würden aber zu einer Lücke von sechs Prozent gegenüber diesem Klimaziel führen. Das Klimaziel 2040 verfehlt Deutschland laut dem Expertenrat Klima voraussichtlich sogar um 20 Prozent – was etwa 554 Millionen Tonnen CO2 entspricht.
Dass das rechtswidrig ist, hat nun das Bundesverwaltungsgericht in Folge einer Klage der Deutschen Umwelthilfe entschieden: Eine Bundesregierung darf laut Gericht kein absehbar unzureichendes Klimaschutzprogramm vorlegen – wodurch nun auch die jetzige Bundesregierung unter Druck steht: Jegliche Defizite des alten Programmes sollen durch das neue Klimaschutzprogramm „geheilt“ werden, kündigte Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth an. Ob die Regierung dieses Versprechen halten wird, bleibt abzuwarten. Ein Anfang Februar geleakter Entwurf des im März fälligen Programms, weist große Lücken auf. Die ersten Ankündigungen von heute lassen an einem wirksamen Maßnahmenpaket zweifeln.
Wie kann das Klimaschutzprogramm angepasst werden?
Die Lücken im Klimaschutzprogramm wären eigentlich verhältnismäßig einfach zu schließen: Ein simples Tempolimit könnte etwa die Hälfte des Betrags an Treibhausgasemissionen einsparen, die notwendig wären, um das Klimaziel 2030 zu erreichen. Zumal die Sektoren Verkehr und Gebäude die aktuell defizitärsten Bereiche sind, in denen viel getan werden müsste. Im Gebäudesektor steigen die Emissionen sogar wieder. Dazu werden die geplanten Lockerungen im Heizungsgesetz und das gekippte Verbrennerverbot kommen.
Zusätzlich können neue Klimaschutzmaßnahmen die Chance bieten, einkommensschwache Haushalte zu entlasten, wie mehrere Sozial- und Wohlfahrtsverbände kürzlich gemeinsam forderten. Lokale, erneuerbare Energien anstatt importierter fossiler Energien, der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs oder eine sozial gestaffelte Sanierungsförderung würden gewährleisten, dass von den finanziellen Vorteilen einer klimafreundlichen Politik alle Menschen in Deutschland profitieren.
Warum ist der Erfolg vor Gericht so wichtig?
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein doppelter Erfolg: Denn im Zentrum der Verhandlungen stand nicht allein das Klimaschutzprogramm, sondern ebenso die Grundsatzfrage, ob Klimaziele gerichtlich kontrolliert werden können. Indem das Gericht der DUH Recht gibt, stärkt es auch allgemein das Klagerecht der Zivilgesellschaft in der Umweltpolitik und die Möglichkeit, Politiker*innen juristisch dazu zu zwingen, ihre eigenen Klimagesetze und –ziele einzuhalten.
Hintergrund: Das Klagerecht von Verbänden ermöglicht es Organisationen wie Verbraucher-, Umwelt- oder Arbeitnehmerverbänden, vor Gericht zu klagen, ohne dass sie selbst unmittelbar geschädigt sein müssen – sie vertreten stattdessen die Interessen ihrer Mitglieder oder der Allgemeinheit. Dieses Recht dient dazu, Verstöße gegen Gesetze zu ahnden und Schutzstandards durchzusetzen, besonders in Bereichen wie Verbraucherschutz, Umweltrecht oder Arbeitsrecht.
Klar ist: Die Bundesregierung muss mit konkreten Handlungen und Klimaschutzmaßnahmen endlich ihrer Verantwortung gerecht werden – Klimaziele dürfen keine leeren Versprechen bleiben!
Quellen
- tagesschau, „Neues Klimaschutzprogramm ‚Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit’“
- taz, “Bundesregierung muss das Klimaschutzgesetz nachschärfen”
- DUH, “Deutsche Umwelthilfe erhöht mit neuem Antrag Druck für rechtmäßiges Klimaschutzprogramm”
- DUH, “Klimaklagen gegen die Bundesregierung”
- taz, “’Enorme Bedeutung für die Klimapolitik’“
- Die Zeit, “Bundesregierung muss Klimaschutzprogramm nachbessern”
- Der Spiegel, “Ein Klimaprogramm, das keines ist“